Nationalpark Hohe Tauern

Mit Unterzeichnung der Vereinbarung von Heiligenblut am 21. Oktober 1971 durch die Landeshauptmänner von Salzburg, Tirol und Kärnten, DDr. Hans Lechner, Eduard Wallnöfer und Hans Sima wurde der Grundstein für die Schaffung des Nationalparkes Hohe Tauern gelegt, geleitet von dem Wunsch, die Hohen Tauern als einen besonders eindrucksvollen und formenreichen Teil der österreichischen Alpen in ihrer Schönheit als Beispiel einer für Österreich repräsentativen Landschaft und zum Wohle der Bevölkerung, zum Nutzen der Wissenschaft und zur Förderung der Wirtschaft für alle Zukunft zu erhalten.

Naturdenkmal Nationalpark Hohe Tauern

In der Vereinbarung wurde festgelegt, dass sich der Nationalpark im Land Salzburg auf Gebiete in der Reichenspitzgruppe, der Venedigergruppe, der Granatspitzgruppe, der Glocknergruppe, der Goldberggruppe und der Ankogelgruppe, im Land Kärnten im Gebiete in der Glocknergruppe, der Schobergruppe, der Goldbergruppe und der Ankogelgruppe im Land Tirol auf Gebiete in der Lasörlingsgruppe, der Riesenfernegruppe, der Venedigergruppe, der Granatspitzgruppe, der Glocknergruppe und der Schobergruppe erstrecken soll.

Großglockner Hochalpenstraße

Bis zur Realisierung des Nationalparkes Hohe Tauern in der heutigen Form und der Umsetzung der in der Vereinbarung von Heiligenblut gesetzten Ziele bedurfte es noch jahrelanger Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümern, den Gemeinden und den verschiedenen Interessensvertretungen.

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