Übergangsrecht
Vor dem 1.7.2011 erteilte Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung – Schlüsselkraft" gelten innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes weiter als Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte".
Vor dem 1.7.2011 erteilte Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung – unbeschränkt" gelten innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes weiter als Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte plus".
Vor dem 1.7.2011 erteilte Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung – beschränkt" gelten innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und ihres Gültigkeitszweckes weiter als Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung".
Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen, die vor dem Inkrafttreten des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (1. Jänner 2006) erteilt wurden, gelten innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer als Aufenthaltstitel oder als Berechtigungen nach dem Fremdenpolizeigesetz weiter.
Bevor das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz in Kraft trat, wurden Aufenthaltstitel als Vignette im Reisepass eingetragen. Seit Inkrafttreten des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes wird der Aufenthaltstitel in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt. Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen, wird Ihnen der geltende Aufenthaltstitel gesondert in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.
ACHTUNG
Bei der Einreise nach und bei der Ausreise aus Österreich müssen Sie sowohl einen gültigen Reisepass als auch einen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen können.
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres