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Briefwahl mittels Wahlkarte

Allgemeine Informationen

Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2007, das am 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist, können Sie im In- und Ausland auch mittels Briefwahl Ihre Stimme abgeben.

Voraussetzungen

Für die Briefwahl benötigen Sie eine Wahlkarte.

Die Briefwahl können Sie grundsätzlich ausüben, indem Sie

  • der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte Wahlkuvert entnehmen,
  • den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
  • den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das gummierte Wahlkuvert legen, dieses zukleben und in das Wahlkartenkuvert zurücklegen,
  • anschließend die eidesstattliche Erklärung durch Ihre eigenhändige Unterschrift in der dafür vorgesehenen Rubrik abgeben,
  • das Wahlkartenkuvert schließlich zukleben und dafür sorgen, dass dieses spätestens am Wahltag, 17.00 Uhr, bei der auf der Wahlkarte aufgedruckten zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt oder bei einem geöffneten Wahllokal im Stimmbezirks abgegeben worden ist.
ACHTUNG

Sie können Ihre Wahlkarte am Wahltag auch bei jedem geöffneten Wahllokal Ihres Stimmbezirks abgeben.

Sie können Ihre Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte mittels Briefwahl abgeben.

Fristen

Bitte beachten Sie, dass es bei Wahlen auf Landes- und Gemeindeebene zu Abweichungen insbesondere hinsichtlich der Frist für die Beantragung einer Wahlkarte sowie der Vorgehensweise bei der Briefwahl kommen kann. Über Details hierzu informiert Sie die Landeswahlbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Verfahrensablauf

Ihre Wahlkarte kann auf dem Postweg (bei einer Stimmabgabe im Ausland ist auch die Abgabe bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder einer im Ausland stationierten Einheit des österreichischen Bundesheeres möglich), an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden. Eine andere Form der Abgabe bei der Bezirkswahlbehörde, zum Beispiel persönlich, ist möglich, wobei die zuständige Bezirkswahlbehörde Ihre Wahlkarte auch am Samstag vor der Wahl sowie am Wahltag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr entgegennimmt. Die Portokosten trägt der Bund.

Zusätzliche Informationen

HINWEIS
Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2011, das am 1. Oktober 2011 in Kraft getreten ist, muss jetzt bei jedem bundesweiten Wahlereignis Ihre Wahlkarte spätestens am Wahltag, 17.00 Uhr, bei Ihrer zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt oder am Wahltag selbst bei einem geöffneten Wahllokal Ihres Stimmbezirks abgegeben worden sein.

Zum Formular

Wahlkarte – Antrag auf Ausstellung

Stand: 11.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Inneres
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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