Mit dem
Wahlrechtsänderungsgesetz 2011, das am 1. Oktober 2011 in Kraft getreten ist, muss jetzt bei jedem bundesweiten Wahlereignis Ihre Wahlkarte spätestens am Wahltag, 17.00 Uhr, bei Ihrer zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt oder am Wahltag selbst bei einem geöffneten Wahllokal Ihres Stimmbezirks abgegeben worden sein.