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Wahlen auf Bundesebene

Bundespräsidentenwahlen

Der Bundespräsident wird von den Wahlberechtigten gemäß den Wahlgrundsätzen gewählt.

Die Amtsdauer des Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig.

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind alle Österreicherinnen/Österreicher, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.

HINWEIS

In das Wählerverzeichnis können Sie Einsicht nehmen und dagegen Einspruch erheben. Mehr dazu finden Sie unter Registrierung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis).

Bei der Bundespräsidentenwahl ist die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte – in jedem Wahllokal oder in Form der Briefwahl – möglich. Bei Bedarf kann der Besuch durch die besondere Wahlbehörde angefordert werden.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sowie Personen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben die Möglichkeit der Stimmabgabe im Ausland mittels Briefwahl.

Passiv wahlberechtigt, d.h. zur Kandidatur berechtigt, sind alle Österreicherinnen/Österreicher, die am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind.

Nationalratswahlen

In Österreich wird der Nationalrat gemäß den Wahlgrundsätzen und dem Verhältniswahlrecht gewählt.

Das Bundesgebiet ist bei dieser Wahl in neun Landeswahlkreise (ident mit den Bundesländern) und in 43 Regionalwahlkreise geteilt.

Jeder Regionalwahlkreis umfasst einen oder mehrere Stimmbezirke (das sind Politische Bezirke, Verwaltungsbezirke, Statutarstädte, in Wien Gemeindebezirke) des jeweiligen Landeswahlkreises. 183 Mandate (Sitze im Nationalrat) werden vergeben.

Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrats dauert derzeit grundsätzlich fünf Jahre; eine vorzeitige Auflösung durch Mehrheitsbeschluss im Nationalrat ist möglich.

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind alle Österreicherinnen/Österreicher, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.

HINWEIS
In das Wählerverzeichnis können Sie Einsicht nehmen und dagegen Einspruch erheben. Mehr dazu finden Sie unter Registrierung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis).

Bei den Nationalratswahlen ist die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte – in jenen Wahllokalen, die Wahlkarten entgegennehmen, oder in Form der Briefwahl – möglich. Bei Bedarf kann der Besuch durch die besondere Wahlbehörde angefordert werden.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sowie Personen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben die Möglichkeit der Stimmabgabe im Ausland mittels Briefwahl.

Passiv wahlberechtigt, d.h. zur Kandidatur berechtigt, sind alle Österreicherinnen/Österreicher, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind.

Stand: 12.01.2012
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Quelle: HELP.gv.at

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