Hundesteuer
Ihr Hund muss am bisherigen Wohnort abgemeldet und in der neuen Wohnsitzgemeinde angemeldet werden.
ACHTUNG
Falls Sie Ihren Hund bei der Abgabenbehörde nicht abmelden, besteht die Abgabenpflicht am bisherigen Wohnort weiter.
TIPP
Auch wenn Sie nur innerhalb einer Gemeinde umziehen, sollten Sie nicht vergessen, die neue Adresse bei der Abgabenbehörde bekannt zu geben.
Nähere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Hundeabgabe".
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion