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Grundsätzlich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. In bestimmten Fällen wird diese Grenze jedoch auf weniger als 0,1 Promille herabgesetzt.
In der folgenden Tabelle werden jene Arten der Lenkberechtigung und der Geltungszeitraum aufgelistet, für die bzw. den die 0,1-Promille-Grenze gilt:
Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer, die ein Fahrzeug lenken oder in Betrieb nehmen, obwohl sie Alkohol konsumiert haben und dabei – je nach Klasse – die gesetzlichen Höchstgrenzen überschreiten, müssen zumindest mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.
Je nach Alkoholisierungsgrad kann es sich dabei um ein Vormerkdelikt (ab einem Blutalkoholgehalt von 0,1 bzw. 0,5 Promille) oder um ein Führerscheinentzugsdelikt (ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille) handeln.
Nähere Informationen zur Vormerkung finden sich im Kapitel "Allgemeines zum Vormerksystem" auf HELP.gv.at.
Weitere Kosten können beispielsweise noch für Nachschulungen und verkehrspsychologische Untersuchungen anfallen.
Quelle: HELP.gv.at
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