Zur Homepage | zur Navigation springen | zum Inhalt springen | Kontakt & Amtszeiten | Sitemap | Suche und Index |
Sie sind hier:
Haben Sie sich entschlossen, im Ausland zu heiraten, müssen Sie bereits vorab folgendes beachten:
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist nur dann gültig, wenn sie nach der in diesem Land ortsüblichen Form geschlossen wurde.
Welche Formvorschriften Sie dazu erfüllen müssen, erfragen Sie direkt bei der Heiratsbehörde im Ausland oder bei der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich.
Sie können sich im Ausland viele Behördenwege ersparen, wenn Sie sich vorab in Österreich internationale Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) ausstellen lassen. Diese erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt.
In vielen Ländern werden Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen. Durch das Ehefähigkeitszeugnis wird Ihnen von Ihrem zuständigen Standesamt in Österreich bescheinigt, dass die darin angeführten Verlobten die Ehe schließen können.
Kontaktieren Sie in jedem Fall vor der geplanten Eheschließung Ihr zuständiges Standesamt in Österreich, um die Namensführung in der Ehe zu klären. Eine nachträgliche Erklärung über den Familiennamen ist nicht möglich. Die Erklärung über die Namensführung geben Sie bei Ihrem Standesamt ab, sie wird dann beim Standesamt Wien – Innere Stadt hinterlegt.
Für Österreicherinnen/Österreicher ist bei der Namensführung in Österreich immer das österreichische Recht anwendbar.
Es ist empfehlenswert, nach der Heirat die ausländische Heiratsurkunde beim örtlich zuständigen Standesamt in Österreich vorzulegen. Damit eine ausländische Heiratsurkunde in Österreich gültig ist, ist eventuell eine Überbeglaubigung notwendig. Diese Regel gilt nicht für alle Länder. Welche Länder davon nicht betroffen sind, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt in Österreich.
Quelle: HELP.gv.at
BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen?Hilfe zur Registrierung