Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes
Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder – falls das Wochengeld niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld – wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.
ACHTUNG
Wurde das ältere Kind nach dem 1. Oktober 2009 geboren, ruht das Kinderbetreuungsgeld der Bezieherin für dieses ältere Kind auch während des Wochengeldbezuges vor der Geburt eines weiteren Kindes.
Das Kinderbetreuungsgeld ruht während des Bezuges einer gleichartigen ausländischen Leistung. Ist das Kinderbetreuungsgeld höher, wird ein Differenzbetrag ausbezahlt. Ist die ausländische Leistung höher, ruht das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe und der Überschussbetrag wird nach Ende der ausländischen Leistung auf das Kinderbetreuungsgeld angerechnet (damit erhalten alle Eltern während der Kleinkindphase insgesamt denselben Leistungsbetrag der jeweiligen Variante).
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend