Allgemeines zum Eigenimport von Kfz
Die in diesem Kapitel angeführten Bestimmungen gelten für den Eigenimport von Neu- und Gebrauchtwagen durch Privatpersonen nach Österreich.
Da es in steuerrechtlicher und genehmigungspflichtiger Hinsicht einen Unterschied macht, ob Sie ein neues oder gebrauchtes Kfz (z.B. Auto oder Motorrad) importieren, muss strikt zwischen Neu- und Gebrauchtwagen unterschieden werden.
Neuwagen
Ein Kfz gilt als neu, wenn der Kilometerstand weniger als 6.000 aufweist oder die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
BEISPIEL
- Ein Auto hat einen Kilometerstand von 8.000, war aber kürzer als sechs Monate im Ausland angemeldet. Es handelt sich um ein Neufahrzeug, weil vom Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme bis zum Erwerb nicht mehr als sechs Monate vergangen waren.
- Ebenfalls handelt es sich um ein Neufahrzeug, wenn es mehr als sechs Monate angemeldet war, aber nur 5.000 km damit gefahren wurden.
Gebrauchtwagen
Ein Kfz gilt als gebraucht, wenn das Fahrzeug mehr als 6.000 km zurückgelegt hat und die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs mehr als sechs Monate zurückliegt.
Weiters ist zwischen Kfz-Import aus EU-Ländern und Kfz-Import aus Drittländern zu unterscheiden.
Verwendung von
Kfz mit ausländischem Kennzeichen in Österreich
Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen dürfen grundsätzlich auch von Lenkerinnen/Lenkern mit österreichischem Führerschein gelenkt werden.
Frist Importierte Fahrzeuge von Personen mit Hauptwohnsitz oder Wohnsitz im Inland dürfen ohne österreichische Kfz-Zulassung grundsätzlich nur während eines Monats ab der Einbringung verwendet werden.
Nach Ablauf dieser Frist sind die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern.
Wenn glaubhaft gemacht wird, dass innerhalb dieses Monats die inländische
Kfz-Zulassung nicht vorgenommen werden konnte, darf das Fahrzeug ein weiteres Monat verwendet werden.
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie