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Betriebserlaubnis (Typenschein, Einzelgenehmigung)

Vor der Anmeldung des Kraftfahrzeugs im Ausland wird das Kraftfahrzeug einem Zulassungsverfahren und bei Bedarf einer technischen Kfz-Überprüfung unterzogen.

Es gibt zwei Arten der Betriebserlaubnis:

  • Nationale Betriebserlaubnis: sie ist nur im Ausstellungsland gültig
  • EU-weite Betriebserlaubnis (EWG-Typengenehmigung): "gemeinschaftliches Typengenehmigungsverfahren" (gilt derzeit verbindlich für Pkw bzw. dreirädriges Kfz)
ACHTUNG

Wurde für das Kraftfahrzeug lediglich eine nationale Betriebserlaubnis ausgestellt, können die Behörden des Einreichlandes anhand einer technischen Kfz-Überprüfung die Zulassung u.a. aus Gründen der Sicherheit oder des Umweltschutzes verweigern.

Technische Kfz-Überprüfung

Zur technischen Überprüfung zählen etwa Abgasüberprüfungen. Informationen zur technischen Überprüfung erhalten Sie bei der Zulassungsstelle des jeweiligen Landes.

EWG-Typengenehmigung

Ist bei einem Umzug in ein EU-Land eine EWG-Typengenehmigung, mit der das Kraftfahrzeug in allen Ländern der EU zugelassen werden darf (Typisierung von Kfz), bereits vorhanden, bedarf es keiner nationalen Betriebserlaubnis mehr.

TIPP

Ob für Ihr Kraftfahrzeug bereits eine Betriebserlaubnis nach dem gemeinschaftlichen (Fahrzeuge mit EWG-Typengenehmigung) oder lediglich nach einem einzelstaatlichen Verfahren (nationale Betriebserlaubnis) erteilt wurde, können Sie gegebenenfalls den Kfz-Papieren entnehmen oder direkt bei der Herstellerin/beim Hersteller erfahren.

HINWEIS
Grundsätzlich sind Personenkraftwagen, die mit einer Betriebserlaubnis nach dem 1. Jänner 1996 ausgestattet worden sind, einem gemeinschaftlichen Typengenehmigungsverfahren (EWG-Typengenehmigung) unterzogen worden. Damit sind Sie automatisch im Besitz einer Betriebserlaubnis mit EWG-Typengenehmigung, die von den Behörden sämtlicher Mitgliedstaaten anerkannt wird.
Stand: 01.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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Quelle: HELP.gv.at

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