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Typisierung von Kfz

HINWEIS
Erst durch die Ausstellung des Typenscheines oder einer Einzelgenehmigung oder mit der Bestätigung für die Zulassung ist die Inhaberin/der Inhaber befugt, das Kfz oder den Anhänger in Betrieb zu nehmen.
Stand: 22.05.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
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Quelle: HELP.gv.at

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