Falls Sie in Österreich einen
Hauptwohnsitz begründen, dürfen Sie mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen einen Monat lang fahren. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Österreich
zulassen. Nähere Informationen zum
Fahren mit ausländischen Kennzeichen finden sich auf HELP.gv.at.