Höhe des Pflegegeldes
Derzeit gelten beim Pflegegeld folgende Werte:
Höhe des Pflegegeldes
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Pflegebedarf in Stunden pro Monat |
Pflegestufe |
Betrag in Euro monatlich |
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Mehr als 60 Stunden |
1 |
154,20 Euro |
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Mehr als 85 Stunden |
2 |
284,30 Euro |
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Mehr als 120 Stunden |
3 |
442,90 Euro |
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Mehr als 160 Stunden |
4 |
664,30 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn - ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
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5 |
902,30 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn - zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
- die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
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6 |
1.260,00 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn - keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
- ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
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7 |
1.655,80 Euro |
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz