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Allgemeines zum Pflegegeld

Rund 440.000 Menschen in Österreich brauchen ständig Pflege. Allein diese Zahl belegt die Bedeutung des Problems: Pflegebedürftigkeit hat sich von einem eher individuellen Randphänomen zu einem Risiko für alle Mitglieder der Gesellschaft entwickelt. Österreich hat sich – als eines der ersten Länder – dieser Herausforderung gestellt und ein einheitliches Pflegevorsorgesystem geschaffen.

Das Bundespflegegeldgesetz und die entsprechenden Gesetze der Bundesländer, die mit Wirkung vom 1. Juli 1993 in Kraft getreten sind, brachten eine völlige Neuordnung der Pflegevorsorge in Österreich. Auf Grund des Pflegegeldreformgesetzes 2012 wird die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Bundesländern auf den Bund übertragen. Dies bedeutet, dass rund 74.000 Bezieherinnen/Bezieher eines Landespflegegeldes ab 1. Jänner 2012 in den Zuständigkeitsbereich der Pensionsversicherungsanstalt bzw. der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter wechseln. Wer Pflege braucht, soll sich diese möglichst nach seinen Bedürfnissen selbst organisieren können. Dazu trägt das Pflegegeld bei.

Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause).

HINWEIS
Informationen zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung finden Sie in unserem Kapitel Betreuung zu Hause – "24-Stunden-Betreuung".
Formulare/Online-Amtswege
Formulare zum Pflegegeld befinden sich in der Formularübersicht zur Pflegevorsorge.
Stand: 10.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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