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Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft

TIPP
Genauere Informationen über die im Staatsbürgerschaftsgesetz geregelten Möglichkeiten des Erwerbs der österreichischen Staatsbürgerschaft sind bei der Staatsbürgerschaftsabteilung des Amtes der Landesregierung des jeweiligen Hauptwohnsitzes erhältlich.
Aufgrund der Einführung der EU-Bürgerschaft 1992 gilt jede österreichische Staatsbürgerin/jeder österreichische Staatsbürger auch als Unionsbürgerin/Unionsbürger. Die Staatsbürgerschaft wird dadurch ergänzt, aber nicht ersetzt. Mit der Unionsbürgerschaft sind viele Vorteile verbunden.
Stand: 29.02.2012
Hinweis .
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Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
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Quelle: HELP.gv.at

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