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Führerschein–Duplikat (M)

Führerschein – Duplikat

Allgemeine Informationen

Ein Duplikatführerschein wird ausgestellt bei:

  • Ungültigkeit des alten Führerscheins (z.B. Unleserlichkeit, Unkenntlichkeit des Fotos)
  • Führerscheinverlust oder Diebstahl des Führerscheins
  • Namensänderung auf freiwilliger Basis
  • Verlängerung bei Befristung

Seit 1. Jänner 2008 muss eine Namens- und/oder Adressänderung nicht mehr bei der Führerscheinbehörde angezeigt werden. Die Namensänderung im Führerschein können Sie freiwillig durchführen lassen, müssen es aber nicht tun. Beachten Sie, dass Sie Ihren Führerschein nur dann als amtlichen Lichtbildausweis verwenden können, wenn Sie den Namen ändern lassen. Darüber hinaus wird der Führerschein von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt.

ACHTUNG

Informationen zum Umtausch von Führerscheinen:

Seit 1. März 2006 werden nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Bestehende Papierführerscheine können – müssen aber nicht – umgetauscht werden.

Folgende Führerscheine bleiben bis 18. Jänner 2033, d.h. noch ungefähr 20 Jahre, gültig:

  • Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bisher ausgestellt wurden
  • Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt werden

Voraussetzung für die Beibehaltung der Gültigkeit bis zum Jahr 2033 ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die Betreffende/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.

Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind, vergleichbar den Reisepässen, für die Dauer von 15 Jahren befristet. Die Befristung soll dazu beitragen, dass das Foto im Führerschein dem gegenwärtigen Aussehen der Betreffenden/des Betreffenden entspricht und sie/ihn eindeutig erkennen lässt.

Anlässlich der Fristverlängerung finden keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

HINWEIS

Für Fahrten ins Ausland kann es erforderlich sein, Ihren Führerschein auf den richtigen Namen ändern zu lassen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der ausländischen Vertretungsbehörde des jeweiligen Landes.

Ein Duplikat wird auch ausgestellt, wenn Sie Ihren alten Führerschein gegen einen Scheckkartenführerschein umtauschen wollen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.

Fristen

Geht der Führerschein verloren oder wird er gestohlen, muss bei der Polizei unverzüglich – spätestens aber eine Woche nach dem Verlust oder Diebstahl – eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige gemacht werden. Eine Bestätigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige gilt vier Wochen lang als Führerscheinersatz – allerdings nur innerhalb Österreichs.

HINWEIS

Wenn Sie Ihren Führerschein im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann dort kein Duplikat der österreichischen Lenkberechtigung ausgestellt werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten unter "Länderspezifische Reiseinformationen" im Kapitel "Verkehr".

Zuständige Stelle

Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Ausstellung eines Führerscheinduplikates stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

Bei einem Umtausch des alten Führerscheins haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Der alte Führerschein wird abgegeben
    Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
  • Der alte Führerschein wird behalten
    Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

Es gibt auch die Möglichkeit einer Expressherstellung (Mehrkosten 16 Euro). Dann wird der Führerschein innerhalb von ungefähr zwei Tagen zugestellt.

Bei Verlust oder Diebstahl wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt.

Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

  • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
  • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • Innerhalb Österreichs
HINWEIS

Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

Erforderliche Unterlagen

Bei Ungültigkeit, Umtausch:
Bei Verlust oder Diebstahl:

Kosten

  • Duplikatausstellung: 49,50 Euro
  • Expressherstellung: zusätzlich 16 Euro

Rechtsgrundlagen

§§ 14 und 15 Führerscheingesetz (FSG)

Zum Formular

Führerscheinantrag auf Ausstellung eines Duplikates (Verlust/Diebstahl, Namensänderung, Ungültigkeit, C/D-Verlängerung)

Stand: 17.09.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Finanzen
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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