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Führerschein – Wiederausfolgung nach Entziehung

Führerschein – Wiederausfolgung nach Entziehung

Allgemeine Informationen

Bei einer Entziehungszeit von bis zu 18 Monaten wird der bisherige Führerschein wieder ausgefolgt.

Dauert die Entziehung länger als 18 Monate, ist die Lenkberechtigung erloschen und es muss eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung beantragt werden.

Voraussetzungen

Eventuell sind ein ärztliches Gutachten und Nachschulungen (z.B. im Rahmen des Vormerksystems oder für alkohol- bzw. verkehrsauffällige Lenkerinnen/Lenker) oder verkehrspsychologische Gutachten notwendig.

Zuständige Stelle

Die Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Wiederausfolgung Ihres Führerscheins stellen. Bitte erkundigen Sie sich über die näheren Details bei der Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Wiederausfolgung des alten Führerscheins: 39,60 Euro

HINWEIS
Kosten für ein ärztliches Gutachten und andere Maßnahmen sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten.

Rechtsgrundlagen

§ 28 Führerscheingesetz (FSG)

Stand: 17.09.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Finanzen
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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