Führerschein – Wiederausfolgung nach Entziehung
Bei einer Entziehungszeit von bis zu 18 Monaten wird der bisherige Führerschein wieder ausgefolgt.
Dauert die Entziehung länger als 18 Monate, ist die Lenkberechtigung erloschen und es muss eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung beantragt werden.
Voraussetzungen
Eventuell sind ein ärztliches Gutachten und Nachschulungen (z.B. im Rahmen des Vormerksystems oder für alkohol- bzw. verkehrsauffällige Lenkerinnen/Lenker) oder verkehrspsychologische Gutachten notwendig.
Zuständige Stelle
Die Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Wiederausfolgung Ihres Führerscheins stellen. Bitte erkundigen Sie sich über die näheren Details bei der Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Wiederausfolgung des alten Führerscheins: 39,60 Euro
HINWEIS
Kosten für ein ärztliches Gutachten und andere Maßnahmen sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten.
Rechtsgrundlagen
§ 28 Führerscheingesetz (FSG)
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Finanzen
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie