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Führerschein

Formulare/Online-Amtswege
Hier finden Sie alle Formulare zu Führerschein.

Seit 1. Oktober 2006 können Sie den Antrag auf Erteilung oder Ausdehnung einer Lenkberechtigung direkt bei der Fahrschule stellen.

ACHTUNG

Informationen zum Umtausch von Führerscheinen:

Seit 1. März 2006 werden nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Bestehende Papierführerscheine können – müssen aber nicht – umgetauscht werden.

Folgende Führerscheine bleiben bis 18. Jänner 2033, d.h. noch ungefähr 20 Jahre, gültig:

  • Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bisher ausgestellt wurden
  • Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt werden

Voraussetzung für die Beibehaltung der Gültigkeit bis zum Jahr 2033 ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die Betreffende/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.

Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind, vergleichbar den Reisepässen, für die Dauer von 15 Jahren befristet. Die Befristung soll dazu beitragen, dass das Foto im Führerschein dem gegenwärtigen Aussehen der Betreffenden/des Betreffenden entspricht und sie/ihn eindeutig erkennen lässt.

Anlässlich der Fristverlängerung finden keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema "Verkehr".

Stand: 06.03.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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