Grundwehr- bzw. Zivildienst - vorzeitige Stellung

Veröffentlichungsdatum27.03.2014Lesedauer1 Minute

Grundsätzlich werden junge Österreicher mittels öffentlicher Stellungskundmachung frühestens im Kalenderjahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, zur Stellung eingeladen.

Stellungstermine sind nach Wohnsitzgemeinden gestaffelt und erstrecken sich zeitlich über das gesamte Kalenderjahr. Beispiel: Bei einem Schulabschluss im Juli kann – im schlechtesten Fall – eine Stellung erst im Dezember erfolgen, der Antrittstermin zum Grundwehrdienst bzw. Zivildienst ist dann frühestens im Folgejahr!

Reguläre Stellungstermine nach Geburtsjahrgängen sind abrufbar auf http://www.bmlv.gv.at/adressen/a_stellungskommissionen.shtml

Wer seinen Grundwehrdienst bzw. Zivildienst vorzeitig antreten möchte (um z.B. einen Zeitverlust für einen Studienbeginn zu vermeiden) kann sich bereits nach dem 17. Geburtstag freiwillig zur vorzeitigen Stellung anmelden. Dies betrifft vor allem AHS-Maturanten.

Das entsprechende Antragsformular findet man im internet unter folgendem link:
Datei herunterladen: PDFhttp://www.bmlv.gv.at/download_archiv/pdfs/fm_vorz_stlg.pdf - noch einfacher geht’s telefonisch im Dezember mit einer formlosen Terminverlegung.

Für Fragen zur Stellung, Einberufung, Aufschub und Zivildienst in Salzburg:
Tel.: 050201/80-41004 (Mo-Fr: 08.00-14.00 Uhr)
E-Mail: bundesheer.s@bmlvs.gv.at

Weitere Info zu Familienthemen:
Forum Familie Pinzgau - Elternservice des Landes Salzburg
Christine Schläffer
Tel.: 0664/8284179
E-Mail: forumfamilie-pinzgau@salzburg.gv.at
Web: www.salzburg.gv.at/neuigkeiten-pinzgau.html