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Allgemeines: Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen unterschieden. Das wesentlichste Unterscheidungsmerkmal ist die allgemeine Zugänglichkeit bei öffentlichen Veranstaltungen. Trifft dieses Kriterium zu, ist überlicherweise eine Meldung bei der zuständigen Behörde notwendig.Achtung: Die gesetzlichen Bestimmungen der Unterschiedlichkeit der jeweiligen Veranstaltungsgesetze können die weiteren Ausführungen nur überblicksmäßig bzw. beispielhaft erfolgen:
Auszug aus dem Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997 (VAG 1997)
Öffentliche Veranstaltungen werden unterteilt in:
zuständige Behörde:
Von der Anmeldepflicht sind unter der Voraussetzung, dass bei Abhaltung der jeweiligen Veranstaltung keine Gefährdung der Besucher zu erwarten ist, ausgenommen:
Die gilt jedoch nicht für motorsportliche Veranstaltungen, Veranstaltungen bei denen Schusswaffen verwendet werden, und für das Aufstellen und Betreiben von Spielapparaten.
Der Veranstalter hat die Anmeldung spätestens drei Tage vor der beabsichtigten Veranstaltung schriftlich zu erstatten.
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