Beschlussprotokoll GV-Sitzung 05.10.2020

Veröffentlichungsdatum09.10.2020Lesedauer8 MinutenKategorienBeschlussprotokolle
Rathaus Mittersill

Rathaus Mittersill

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 5. Oktober 2020 zusammenfassend folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:

Felberturmmuseum, Präsentation des Projektstandes und Auftragsvergaben

Der Gemeindevertretung wurde der aktuelle Stand der Projektentwicklung beim Felberturmmuseum durch die Ausstellungsgestalter präsentiert und insbesondere das Ausstellungskonzept visualisiert. 

Weiters wurde über den aktuellen Stand bei der Planung und der Auftragsvergaben der baulichen Maßnahmen berichtet.

Kosten und Finanzierungsaufstellung:

Nach Ausschreibung des Großteils der Gewerke stellte sich heraus, dass mit der ursprünglichen Kostenschätzung von EUR 1.250.000,- nicht das Auslangen gefunden werden kann. So kamen einerseits denkmalspezifische Auflagen hinzu (archäologische Beurteilung, Mauerwerkssanierung) und andererseits stellte sich heraus, dass der Dachstuhl zu erneuern ist (welcher in der ursprünglichen Kostenschätzung nicht enthalten war) bzw. das (Gemeinde-)Archiv im Museumsareal integriert werden sollte. Grundsätzlich wird immer versucht Mehrkosten so gut wie möglich zu vermeiden. Bei einem derartigen Projekt mit einer so alten Bausubstanz (insbesondere auch des Feuerwehrmuseums) und nicht immer klaren Vorgaben des Bundesdenkmalamtes sind jedoch Kostenschätzungen im Vorfeld immer schwierig zu erstellen und damit mit einem hohen Unsicherheitsfaktor belastet. Zur Finanzierung der Mehrkosten in Höhe von EUR 250.000,- wurde folgende Vorgangsweise beschlossen:

Ein Betrag von EUR 50.000,00 kann durch die Bausteinaktion, durch diverse Sponsoringvereinbarungen bzw. durch den Verkauf von nicht mehr benötigten Archivalien finanziert werden. Ein Betrag von EUR 100.000,00 wird aus dem Infrastrukturpaket (Minderkosten Unimog) und der verbleibende Restbetrag von EUR 100.000,00 aus der Investitionsrücklage (Grundstücksverkauf Bergland) finanziert.

Auftragsvergaben:

In weiterer Umsetzung der notwendigen Maßnahmen der Revitalisierung des Felberturmmuseums erfolgten auch die Ausschreibungen der Elektroinstallationsarbeiten, der Dachdeckerarbeiten und der Trockenbauarbeiten.

Der Auftrag für die Elektroinstallationsarbeiten wird laut Vergabevorschlag der Fa. Planungscompany GmbH einstimmig an die Fa. Elektrotechnik Ing. Walter Altenberger GmbH & Co KG, zum Angebotspreis von EUR 135.047,11 netto, vergeben.

Der Auftrag für die Dachdeckerarbeiten wird laut Vergabevorschlag der Fa. Hölzl Baumanagement GmbH & Co KG einstimmig an die Fa. Spenglerei & Glaserei Paul Wimmer GmbH, zum Angebotspreis von EUR 65.420,43 netto, vergeben.

Der Auftrag für die Trockenbauarbeiten wird laut Vergabevorschlag der Fa. Hölzl Baumanagement GmbH & Co KG einstimmig an die Fa. Hausbau GmbH, zum Angebotspreis von EUR 74.818,87netto, vergeben.

Landesstraßenverwaltung, Vereinbarung über die Errichtung von Tiefbaumaßnahmen im Bereich der Osteinfahrt von Mittersill auf der B168

Im langfristigen Investitionspaket der Stadtgemeinde Mittersill ist vorgesehen, dass der bestehende Gehsteig entlang der Mittersiller Bundesstraße (Einfahrt Mittersill Ost bis Essiger Allee) erneuert wird und als Geh- und Radweg ausgebaut wird. Diese Baumaßnahme erfolgt im Zuge der Generalsanierung der Mittersiller Bundesstraße, welche die Landesstraßenverwaltung für kommendes Frühjahr geplant hat.

Teil der Bauarbeiten ist auch die komplette Erneuerung der Straßenbeleuchtung und die Errichtung einer ordnungsgemäßen Straßenentwässerung. 

Die Abwicklung des Projektes ist so gestaltet, dass die Landesstraßenverwaltung die Ausschreibung und Bauleitung durchführt und entsprechend einer klaren Kostenzuordnung die Gemeinde den Auftrag für den Bereich des Geh- und Radweges samt Beleuchtung sowie ein Drittel der Kosten für die Entwässerung übernimmt. Die Landesstraßenverwaltung übernimmt hingegen die Kosten für die Generalsanierung der Straße und für zwei Drittel der Entwässerung.

Die entsprechende vertragliche Regelung zwischen der Stadtgemeinde Mittersill und der Landesstraßenverwaltung wurde von der Gemeindevertretung beschlossen.

Osteinfahrt von Mittersill B168, Auftragsvergabe

Im Zusammenhang mit der Sanierung der Bundesstraße im Bereich Burk samt Errichtung des Geh- und Radweges (siehe vorheriger Tagesordnungspunkt) wurde mittlerweile auch die entsprechende Ausschreibung durchgeführt. 

Durch die Landesstraßenverwaltung wurde das Angebot entsprechend dem Kostentragungsschlüssel aufgeteilt und für die - von der Stadtgemeinde Mittersill zu beauftragenden - Leistungen ausgewertet. 

Von der Gemeindevertretung wurden sohin folgende Vergaben beschlossen:

  1. Vergabe der Straßenbauarbeiten an die Fa. Bodner BaugmbH & Co KG, Niederlassung Wals, zum Angebotspreis von EUR 293.448,01
  2. Die Vergabe der Beleuchtung an die Fa. EWW Anlagentechnik GmbH, Wels, zum Angebotspreis von EUR 26.727,72. 

Verlängerung Mitgliedschaft Projekt Vielfalt Leben

Die Stadtgemeinde Mittersill ist bereits seit 2017 Mitglied des Projektes „vielfaltleben“. Dieses Netzwerk umfasst jene Gemeinden, die vorbildhafte Natur- und Umweltschutzaktivitäten auf ihrem Gemeindegebiet setzen wollen. Die diversen Maßnahmen (ua. Schaffung von Blühbeeten, Organisation von Vorträgen und Kursen, Verzicht auf chemische Mittel, Verwendung torffreier Erde, Spindelbaumaktionen usw.) werden von der diesbezüglichen Projektgruppe organisiert und durchgeführt sowie jährlich evaluiert. Die Gemeindevertretung hat daher die Verlängerung der Mitgliedschaft bzw. die Fortführung des Projektes für das Jahr 2021 beschlossen.

Vereinbarung gem. § 18 ROG betreffend Erweiterung Hofer-Markt

Die Fa. Hofer KG beabsichtigt am bestehenden Standort im Ortsteil Burk eine bauliche Erweiterung und damit verbunden eine Ausweitung der Verkaufsfläche um 500 m² auf 1500 m². Grundlage für eine derartige Ausweitung ist die mittlerweile rechtskräftige Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes „Anpassung Stadtkern“. Für das weiterführende Verfahren hat die Gemeindevertretung – vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit der Widmung – bereits am 06.07.2020 einen Raumordnungsvertrag gemäß § 18 Salzburger Raumordnungsgesetz hinsichtlich der Tragung von Infrastrukturkosten beschlossen. Schwerpunkte daraus sind beispielsweise die Möglichkeit der Einbindung eines Gehweges in den Parkplatz des Hofermarktes, die Mitfinanzierung eines kombinierten Geh- und Radweges entlang der Mittersiller Bundesstraße, Errichtung eines begrünten Daches im Falle einer größeren Sanierung sowie die Mitfinanzierung von Parkplätzen im Zentrum etc. Auf Grund diverser, nach der Beschlussfassung eingetretener Änderungswünsche wurde die Vereinbarung nochmals überarbeitet bzw. adaptiert und erneut von der Gemeindevertretung beschlossen.

Vereinbarung gem. § 18 ROG betreffend Felben Nord (Wohlfühlpark Felben)

Gemäß § 18 ROG 2009 kann die Gemeinde zur Sicherung der Entwicklungsziele Vereinbarungen mit den Grundeigentümern insbesondere betreffend die Verwendung von Grundstücken, die Überlassung von Grundstücken an Dritte und die Tragung von Infrastrukturkosten schließen. Die Firma WAU! Wohnbau GmbH plant eine bauliche Entwicklung im Bereich Felben Nord (südlich der Felberturmstraße bzw. östlich der St. Nikolaus Straße). Aus diesem Grund wurde von der Gemeindevertretung eine derartige Raumordnungsvereinbarung beschlossen. Mit der Vereinbarung wird in erster Linie dem Raumordnungsziel – Sicherung und Verbesserung der langfristigen Entwicklung der Infrastruktur und des Wohnungswesens – entsprochen und verpflichtet die Projektentwickler zur Aufschließung des betreffenden Areals samt Herstellung, Ertüchtigung und Adaptierung der gesamten erforderlichen Infrastruktur.

Bebauungsplanung, Aufstellung eines Bebauungsplanes der Grundstufe im Bereich "Felben Nord"

Im Bereich „Felben Nord“ (östlich St. Nikolaus Straße bzw. nördlich Felberturmstraße) ist seit längerer Zeit im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Mittersill eine Fläche im Ausmaß von ca. 11.000 m² als Bauland – Erweitertes Wohngebiet ausgewiesen. Die Fläche ist jedoch als Aufschließungsgebiet „Naturgefahren“ gekennzeichnet. Durch die Errichtung des Hochwasserschutzdammes und der damit verbundenen Änderung des Gefahrenzonenplanes ist nun die Freigabe von diesem Aufschließungserfordernis möglich. Auf Grund eines konkreten Projektes („Wohlfühlpark Felben“) soll nunmehr dieses Freigabeverfahren durchgeführt werden; vor dem eigentlichen Freigabeverfahren ist jedoch nach den raumordnungsrechtlichen Verfahrensvorschriften ein Bebauungsplan aufzustellen. Die Gemeindevertretung hat daher den Bebauungsplan „Felben Nord“ beschlossen. Dabei wurde beschlussmäßig festgehalten, dass im nachgeschalteten Bauverfahren die einwandfreie Oberflächenentwässerung durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen bzw. einen Amtssachverständigen nachgewiesen werden muss.

Besondere Nächtigungsabgabe, Stellungnahme der Gemeindevertretung

Das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz trat am 01. März 2020 in Kraft und löste das Salzburger Ortstaxengesetz 2012 ab. Aufbauend auf die neue Rechtsgrundlage musste der Tourismusverband die Höhe der allgemeinen Nächtigungsabgabe (früher: Ortstaxe) per Verordnung neu festlegen. 

Die Verordnung des Tourismusverbandes geht von einer Beibehaltung der allgemeinen Nächtigungsabgabe in einer Höhe von EUR 1,10 aus.

In weiterer Folge ist vorgesehen, dass der Bürgermeister aufbauend auf die Verordnung der allgemeine Nächtigungsabgabe, eine Verordnung über die Höhe der besonderen Nächtigungsabgabe erlässt. Abgabenpflichtig sind Besitzer von Ferienwohnungen und dauernd abgestellten Wohnwägen.

Folgende Höhen der besonderen Nächtigungsabgabe wurde durch den Bürgermeister vorgeschlagen und durch die Gemeindevertretung beschlussmäßig zur Kenntnis genommen:

a.)    EUR 418,- bei Ferienwohnungen mit mehr als 130 m² Nutzfläche.

b.)    EUR 396,- bei Ferienwohnungen mit mehr als 100 m² bis einschließlich 130 m² Nutzfläche. 

c.)    EUR 330,- bei Ferienwohnungen mit mehr als 70 m² bis einschließlich 100 m² Nutzfläche. 

d.)    EUR 286,- bei Ferienwohnungen mit mehr als 40 m² bis einschließlich 70 m² Nutzfläche. 

e.)    EUR 220,- bei Ferienwohnungen bis einschließlich 40 m² Nutzfläche. 

f.)    EUR 143,- bei dauernd abgestellten Wohnwagen.

SEniorenheim Mittersill, Stellenplan Ausweitung

Im letzten Jahr wurden im Seniorenheim Mittersill 8 Einzelzimmer in Doppelzimmer umfunktioniert. Dadurch wurde die Bettenkapazität auf gesamt 94 Betten erhöht. Auch hat sich der Pflegeaufwand in letzter Zeit erheblich erhöht, da immer mehr Bewohner mit höheren Pflegestufe betreut werden, ebenso hat auch die Anzahl der Demenzkranken stark zugenommen.

Zusätzlich wurde mit Beginn des Jahres das Tageszentrum im Seniorenheim eröffnet.

Um die zusätzliche Arbeit bewältigen zu können, wurde die Ausweitung des Stelleplanes um 2 Dienstposten in der Pflege und 1 Dienstposten für den Hausdienst (Reinigung/Wäscherei) durch die Gemeindevertretung beschlossen. 

Berichte und aktuelle Themen

Unter dem Tagesordnungspunkt Berichte und aktuelle Themen wurden Jahres- und Tätigkeitsberichte folgender Einrichtungen/Gesellschaften, die einen Bezug zur Stadtgemeinde Mittersill haben, bzw. folgende sonstige Angelegenheiten zur Kenntnis genommen: 

•    ZEMKA GmbH, Jahresabschluss 2019

•    Abfallwirtschaftsverband Pinzgau, Verbandsversammlung

•    Schule für Sozialbetreuungsberufe, Bericht Generalversammlung

•    Verein Regionalentwicklung Pinzgau (Regpi), Statutenänderung

•    Verein Komm-bleib, Tätigkeitsbericht 2019

•    Infrastrukturgen. Mittersill, außerordentliche Mieterhöhung für das Musikum aufgrund von baulichen Sanierungen 

•    LKW-Kartell, Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

•    Felbertauernstraße AG, Aussetzung einer bereits beschlossenen Finanzierungs-vereinbarung für die Feuerwehr Mittersill


Mittersill, am 09.10.2020