
Für ein gutes Miteinander ist die Einhaltung von Regeln erforderlich.
© Stadtgemeinde Mittersill
Die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Mittersill hat in ihrer Sitzung vom 23.05.2017 eine ortspolizeiliche Verordnung erlassen, welche zur Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände dient. Vor allem in den Sommermonaten - Stichwort "Rasenmähen" oder "Hundekot" - dient diese Rechtsgrundlage immer wieder als Grundlage für die Klärung diverser Anfragen von Bürger/innen. Wir dürfen die Gelegenheit nutzen und die wichtigsten Eckpunkte der Verordnung in Erinnerung rufen.
- Die Verwendung von lärmverursachenden Arbeits-, Garten-, Sport- und Freizeitgeräten ist an Sonn-/Feiertagen nur zwischen 10:00-12:00 Uhr erlaubt. Werktags ist die Verwendung in der Zeit von 07:00-12:00 Uhr und von 13:30-20:00 Uhr gestattet. Hierbei wird insbesondere auf die Verwendung von Rasenmähern und Heckenscheren hingewiesen und die Einhaltung der Ruhezeiten ersucht. Ausgenommen sind selbstverständlich unerlässliche Reparaturarbeiten und zB Erledigungen im Rahmen gewerblich genehmigter Tätigkeiten oder die Ausübung von landwirtschaftlichen Arbeiten bei betrieblicher Notwendigkeit.
- Fahrzeuge/Motorräder sind innerhalb eines Umkreises von 50m von bewohnten Häusern so handzuhaben, dass kein ungebührlich störender Lärm sowie keine Belästigung durch Abgase entstehen.
- Das Füttern von Wildvögeln (Enten, Schwäne, etc.) und das Auslegen von Futter ist an öffentlichen, allgemein zugänglichen Gewässern - vor allem beim "Zierteich" - untersagt. Dieses Verbot gilt für die Gewässer selbst, aber auch für den angrenzenden Uferbereich.
- Hundekot ist an Straßen, Plätzen, in Siedlungen, an Spazierwegen und land-/forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern und Gartenanlagen unverzüglich durch den/die Hundehalter/in ordnungsgemäß zu entfernen. Die ordnungsgemäße Entfernung liegt dann vor, wenn der Hundekot in einem geeigneten Behältnis (zB Hundekotsammelsack) gesammelt und in einer Mülltonne entsorgt wird.
- Auf den gemeindeeigenen Kinderspielplätzen sowie auf dem Skaterpark, dem "Chill Outside"-Platz und bei der Kneippanlage (Bürgerwald) ist der Konsum und die Mitnahme von alkoholischen Getränken generell verboten.
Die örtliche Gesundheitsschutz-Verordnung basiert direkt auf den Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie der Salzburger Gemeindeordnung und soll dazu dienen, dass die Rechte und Grenzen der Mitmenschen geachtet werden und ein respektvoller Umgang miteinander geregelt wird. Die gesamte Verordnung ist auf der Website der Stadtgemeinde Mittersill zum Download zu Verfügung gestellt. [hr]