Information zu Aufkleber auf Verkehrszeichen

Veröffentlichungsdatum16.07.2024Lesedauer1 Minute
Der § 31 StVO regelt den Umgang mit dieser Thematik. (Symbolfoto)

Der § 31 StVO regelt den Umgang mit dieser Thematik. (Symbolfoto)

Aufgrund einiger Anfragen aus der Bevölkerung wird betreffendes Thema zum Anlass für eine generelle Bürger/innen-Information gegeben. Mit Bezug auf § 31 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es so, dass Verkehrszeichen, Schutzinseln, Straßenbeleuchtungselemente, Verkehrsspiegel, Randsteine, Geländer, Sperrketten usw. als „Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs“ bezeichnet werden. Und die Straßenverkehrsordnung stellt klar, dass an diesen Einrichtungen Plakatierungen, Beklebungen, Beschriftungen usw. verboten sind und damit (zumindest) eine Verwaltungsübertretung darstellen. Es wird daher dringend ersucht, diese Bestimmung zu beachten und keine Beklebungen/Plakatierungen durchzuführen. Die zuständige Behörde ist berechtigt, die angebrachten Aufkleber, Plakate, Beschriftungen ohne weiteres Verfahren und auf Kosten der verursachenden Person zu entfernen.

Die aktuellen Beklebungen, welche in der letzten Woche leider zahlreich im Stadtzentrum angebracht wurden, werden derzeit entfernt und die Urheberschaft ist Gegenstand von Ermittlungen. Klar ist, dass solchen Vorfällen durch die Stadtgemeinde Mittersill nachgegangen werden muss und mögliche Rechtsmittel entsprechend geprüft werden. [hr]