
Am 16.02.2025 findet die Landwirtschaftskammer-Wahl statt.
© Stadtgemeinde Mittersill
Am Sonntag, 16.02.2025, sind rund 35.500 Wahlberechtigte in Salzburg dazu aufgerufen, ihre Standesvertretung in der Landwirtschaftskammer neu zu wählen. Auch in der Stadtgemeinde Mittersill wird die Wahl entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt und mit diesem Bericht dürfen alle wahlberechtigten Bürger*innen über den Ablauf informiert werden.
Wer ist wahlberechtigt?
Zur Wahl zugelassen sind nicht nur Eigentümer*innen oder Bewirtschafter*innen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, sondern auch deren Familienangehörige, sofern sie am Betrieb arbeiten und pflichtversichert sind. Auch juristische Personen (z.B. Almgemeinschaften, Forstbetriebe der Bundesforste usw.) dürfen ihre Stimme durch ihre gesetzliche Vertreter abgeben. Darüber hinaus können auch die Inhaber*innen von weltgeistlichen Pfründen sowie Vorsteher geistlicher Orden wählen, wenn sie eine Land- oder Forstwirtschaft mit mehr als zwei Hektar Fläche bewirtschaften.
Nach Abschluss des örtlichen Wählerverzeichnisses, welches entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von 22.11.2024 - 03.12.2024 zur öffentlichen Einsicht aufgelegen ist, sind in Mittersill 410 Personen wahlberechtigt. Die Ortswahlbehörde orientierte sich dabei an den Vorgaben des Salzburger Landwirtschaftskammergesetzes (LWK-G) iVm der Salzburger Landwirtschaftskammer-Wahlordnung (LKWO), wobei der 21. Oktober 2024 als Stichtag zu beachten war.
Welche Parteien stehen zur Wahl?
Vier Parteien haben ihre Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht und treten zur Wahl an:
- Salzburger Bauernbund – Rupert Quehenberger (SBB)
- Unabhängiger Bauernverband Salzburg (UBV)
- Freiheitliche Bauernschaft (FPÖ)
- SPÖ Bauern (SPÖ)
Die Landeswahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer sowie die Bezirkswahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Bezirksbauernkammer Zell am See (Wahlkreis 4) sind auf der Amtstafel der Stadtgemeinde Mittersill gemäß § 25 (1) LKWO kundgemacht und dort zur Durchsicht einsehbar.
Wahlverfügungen
Das Wahllokal befindet sich am Wahlsonntag im Gemeindeamt Mittersill (beide Eingänge nutzbar - Eingang Nord barrierefrei) und ist für die Stimmabgabe von 07:00 - 14:00 Uhr geöffnet. Alle Details sind auf der entsprechenden Kundmachung auf der Amtstafel der Stadtgemeinde Mittersill zu finden.
Die Wahlberechtigten erhalten zwei Stimmzettel: einen für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg sowie einen weiteren für die Wahl der Mitglieder der jeweiligen Bezirksbauernkammer. [hr]