Im Pyrotechnikgesetz ist österreichweit geregelt, dass die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten ist. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind jene, die grundsätzlich im freien Handel erhältlich sind.
Das Verwendungsverbot gemäß § 38 PyroTG kann durch den Bürgermeister als zuständige Behörde zwar per Verordnung für bestimmte Teile des Ortsgebietes aufgehoben werden, in den letzten Jahren haben jedoch immer mehr Städte und Gemeinden auf die entsprechende Verordnung zur Genehmigung verzichtet. Argumente dazu gibt es genügend: Lärm, Tierschutz, Luftverunreinigung, Müll, Schutz vor Verletzungen, Schutz vor Bränden, Klimawandel oder aber auch einfach ein Statement gegen die Geldverschwendung.
Die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Mittersill hat bereits in Ihrer Sitzung vom 02.12.2021 den Beschluss gefasst, dass seit dem Jahreswechsel 2022/2023 keine Ausnahmeverordnung für die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen im Ortsgebiet von Mittersill mehr erlassen werden soll. Dies wird auch beim anstehenden Jahreswechsel 2025/2026 wieder so umgesetzt.
Die Stadtgemeinde Mittersill appelliert daher an alle, sich an diese Regelung im Sinne der oben erwähnten Argumente zu halten und auf die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu verzichten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine Missachtung dieser Regelung eine Verwaltungsübertretung darstellt und demgemäß entsprechend angezeigt und bestraft werden kann.