Aufgrund diverser Vorfälle - sowie auch Mitteilungen und Hinweisen aus der Bevölkerung - führt das Bauamt der Stadtgemeinde Mittersill derzeit verstärkte Kontrollen hinsichtlich konsensloser Baumaßnahmen („Schwarzbauten“) im gesamten Gemeindegebiet durch. Dabei werden die notwendigen rechtlichen Maßnahmen auch umgehend eingeleitet (Lokalaugenschein, Baueinstellungen, Beseitigungsauftrag, usw.).
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich klargestellt, dass die Ausführung einer baulichen Maßnahme ohne baubehördliche Bewilligung eine Verwaltungsübertretung darstellt, welche von der Baubehörde bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See (Strafamt) zur Anzeige gebracht werden muss; dies unabhängig von der Möglichkeit einer eventuellen nachträglichen Baubewilligung!
Weiters wird in diesem Zuge festgehalten, dass - entgegen langläufigen Meinungen - auch Bauten ohne fixes Fundament bzw. ohne Seitenwände (Überdachungen, Carport etc.) grundsätzlich der baurechtlichen Bewilligungspflicht unterliegen; ebenso besteht eine Bewilligungspflicht auch für die Aufstellung von Containern!
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, wird daher dringend angeraten, bei Fragen zu geplanten Bauvorhaben rechtzeitig das Einvernehmen mit dem Bauamt der Stadtgemeinde Mittersill herzustellen; es können jederzeit Beratungstermine vereinbart werden.