05.12.2024
Verordnung der Gemeindevertretung über die Festsetzung der Kommunalabgabe für Zweitwohnsitze ab dem 01.01.2025, gemäß dem Salzburger Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz.
Zweitwohnsitzabgabe (230 KB) - .PDF