EU-Wahl 2024: Information für Auslandsösterreicher und nicht-österreichische EU-Bürger

Veröffentlichungsdatum18.03.2024Lesedauer2 Minuten
Die Wahl der österreichischen Vertreterinnen und Vertreter im EU-Parlament findet am 09.06.2024 statt.

Die Wahl der österreichischen Vertreterinnen und Vertreter im EU-Parlament findet am 09.06.2024 statt.

Bei der Europawahl am 9. Juni sind alle EU-Bürger ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz im Land stimmberechtigt, auch wenn sie eine andere EU-Staatsbürgerschaft als die österreichische haben. Dann müssen sie aber im Europa-Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde eingetragen sein. Stichtag dafür ist bereits der 26. März.

EU-Bürger mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft, die derzeit noch nicht in diese Evidenz eingetragen sind, müssen die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz bis spätestens 26. März beantragen. Das betrifft vor allem Jungwähler, die seit 2019 das 16. Lebensjahr vollendet haben, oder Zugezogene. „Und sie müssen dies auch dann, wenn sie in die Wählerevidenz für die Bürgermeister-Stichwahlen am kommenden Sonntag eingetragen sind“, informiert Michael Bergmüller, Leiter des Referates Wahlen und Staatsbürgerschaft des Landes.

Das gilt für Auslandsösterreicher

Auslandsösterreicher können bis zum 25. April einen Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz stellen. Dieser Eintrag gilt dann für zehn Jahre.

So kommt man ins Europa-Wählerverzeichnis

Salzburgerinnen und Salzburger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden für die EU-Wahl automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Auslandsösterreicher müssen in einer österreichischen Gemeinde in der Europa-Wählerevidenz aufscheinen. „Das kann zum Beispiel eine in Kanada lebende gebürtige Salzburgerin sein, die in Krimml eingetragen ist, weil dort ihr letzter Wohnsitz war“, erläutert Bergmüller. Nicht-österreichische EU-Bürger erfahren in ihrer Wohnsitzgemeinde, ob sie eingetragen sind. Das Antragsformular zur Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz gibt es in der Gemeinde oder online.

Eintrag bleibt bestehen

Ist man einmal in der Europa-Wählerevidenz einer Gemeinde aufgenommen, bleibt der Name aufgezeichnet, solange man einen Wohnsitz in Österreich hat. Das gilt auch für künftige Europawahlen. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte während der Amtszeiten an die Kolleginnen und Kollegen des örtlichen Meldeamtes.

[Quelle: Land Salzburg; LMZ 18.03.2024]

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