Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Salzburger Gemeindesanitätsgesetz 1967 in Verbindung mit dem Salzburger Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001: Grundvergütung 38,5 v.H. aus a/III/1, zuzüglich eines Steigerungsbetrages alle 4 Jahre, 14 Mal pro Jahr.
Schriftliche Bewerbungen sind unter Vorlage der oben angeführten Nachweise, sowie folgender weiterer Unterlagen, binnen 4 Wochen vom Tag der Kundmachung, bei der Stadtgemeinde Mittersill, Stadtplatz 1, 5730 Mittersill, E-Mail: gemeinde@mittersill.at, einzubringen:
Sämtliche Bewerbungen werden vertraulich behandelt. Die Auswahl erfolgt unter Bedachtnahme des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes.
Mittersill, am 08.02.2024
Für den Gesundheitssprengel MittersillDer Vorsitzende:Dr. Wolfgang Viertler