Informationen zu Reisepass-Anträge

Veröffentlichungsdatum04.04.2024Lesedauer3 Minuten
Beim Reisen unverzichtbar: ein gültiger Lichtbildausweis!

Beim Reisen unverzichtbar: ein gültiger Lichtbildausweis!

Spätestens nach den Osterfeiertagen und mit den ersten schönen Frühlingstagen beginnen bei vielen die Überlegungen für Urlaubsreisen bzw. für den Sommerurlaub. Um diesen problemlos antreten zu können, ist aufjedenfall ein gültiges Reisedokument – Reisepass oder Personalausweis – erforderlich. In der Regel sind Reisedokumente 10 Jahre gültig, bei Kleinkindern allerdings nur zwei bis 5 Jahre. Es ist zu beachten, dass jedes Kind für Auslandsreisen einen eigenen Reisepass oder einen Personalausweis (sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist) benötigt.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist die BH Zell am See, wobei seit vielen Jahren im Rahmen des Bürgerservice die Antragstellung direkt im Gemeindeamt Mittersill (Meldeamt) erfolgen kann. Die Bezirksverwaltungsbehörde informiert, dass aufgrund der zu erwartenden Steigerung bei den Anträgen und aufgrund einiger Feiertage die Ausstellung eines Reisedokumentes mindestens 3 Wochen dauern kann. Dieser Umstand ist bei der Urlaubsplanung dringend zu berücksichtigen und rechtzeitig der Antrag zu stellen.

Zu beachten ist, dass für die Antragstellung die Person direkt im Gemeindeamt anwesend zu sein hat (eventuell mit gesetzl. Vertreter/in), da im Rahmen der Beantragung auch die Fingerabdrücke erfasst werden müssen (ab dem 12. Lebensjahr). Expresspässe oder Notpässe sind in der Gemeinde nicht beantragbar, dies ist nur direkt in der Bezirksverwaltungsbehörde möglich.

Unterlagen für Antragstellung

  • altes Reisedokument;
  • Passbild (EU konform) nicht älter als sechs Monate (Datum muss ersichtlich sein;
  • Nachweis der Gebühreneinzahlung (Erlagschein wird durch Meldeamt bereitgestellt)
  • bei Erstausstellung: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis;
  • bei minderjährigen Personen: gesetzlicher Vertreter inkl. Ausweis (bei Scheidungskinder: Scheidungsbeschluss mit Regelung der Obsorge);
    • bei nicht verheirateten Eltern kann der Vater den Antrag nur dann stellen, wenn eine gemeinsame Obsorge vorhanden ist (dazu ist der Nachweis vorzulegen);
  • Bei Namensänderung durch Heirat/Scheidung, etc.: Nachweis erforderlich (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, …)
  • Bei Verlust des Reisedokumentes: Verlustanzeige (diese kann im Meldeamt direkt ausgestellt werden)

 TIPP: Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, dann wenden Sie sich vorab telefonisch oder per E-Mail an das Team des Meldeamtes.

Gebühren für Reisedokumente

Die aktuellen Gebühren sind auf der Website des Bundes (Verlinkung siehe am Ende des Berichtes) aktuell zu finden, folgend eine grobe Zusammenstellung der aktuellen Kosten für ein Reisedokument.

  • Erster Reisepass bis vor 2. Geburtstag: gebührenfrei (Antragstellung mind. 3 Wochen vor 2. Geburtstag)
  • Erster Personalausweis bis vor 2. Geburtstag: gebührenfrei (Antragstellung mind. 3 Wochen vor 2. Geburtstag)
  • Reisepass 2. bis 12. Geburtstag: EUR 30,00  /  Personalausweis 2. bis 12. Geburtstag EUR 26,30
  • Personalausweis 12. bis 16. Geburtstag: EUR 26,30
  • Reisepass ab 12. Geburtstag: EUR 75,90
  • Personalausweis ab 16. Geburtstag EUR 61,50

ID Austria

Wenn Sie noch keine ID-Austria besitzen, dann ist die Antragstellung dieser Onlinesignatur direkt mit der Beantragung des Reisedokumentes im Gemeindeamt möglich. Dazu ist es erforderlich, dass Sie Ihr Mobiltelefon mitnehmen. Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt im Meldeamt. [hr]

weiterführenden Informationen: