Kommunalsteuer

Steuerhöhe:
Die Steuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage. Übersteigt bei einem Unternehmen die Bemessungsgrundlage im Kalenderjahr nicht € 1.460,- wird von ihr € 1.095,-- abgezogen.

Fälligkeit:
Die Steuer ist vom Unternehmer selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monats an die Gemeinde zu entrichten. Für jedes abgelaufene Kalenderjahr ist bis 31. März des darauffolgenden Kalenderjahres der Gemeinde eine nach Kalendermonaten aufgegliederte Steuererklärung über die Berechnungsgrundlagen abzugeben. Näheres siehe Kommunalsteuergesetz 1993, BGBl Nr. 813/1993 i.d.g.F.

Zuständig