Naturgefahrentagung zum Thema Hangwasser

Veröffentlichungsdatum20.12.2023Lesedauer2 Minuten
Amtsleiter Andreas Voithofer (Stadtgemeinde Mittersill) und Referatsleiter Theodor Steidl (Land Salzburg) beim Besichtigen der Übersichtskarten.

Amtsleiter Andreas Voithofer (Stadtgemeinde Mittersill) und Referatsleiter Theodor Steidl (Land Salzburg) beim Besichtigen der Übersichtskarten.

Die am 09.11.2023 durchgeführte Naturgefahrentagung der KLAR! Pongau und KLAR! Pinzgau gab Gemeinden und Akteur/innen im Naturgefahrenmanagement die Möglichkeit, sich zu informieren und auszutauschen. Themen waren unter anderem die Gefahr durch Hangwasser, Berücksichtigung in der Raumplanung, Eigenvorsorgemöglichkeiten und Unterstützungsoptionen für Gemeinden. Durch spannende Präsentationen von Michael Rachensperger (Katastrophenschutzreferent – BH St. Johann), Michael Butschek (GeoSphere Austria), Theodor Steidl (Land Salzburg), Arthur Schindelegger (BOKU Wien), Hans Starl (Elementarschaden Präventionszentrum), Peter Waltl (Land Salzburg) und Fritz Zobl (SIR) wurde der Tag mit informativen Vorträgen und fundiertem Fachwissen gestaltet.

Oberflächenabfluss

Als Folge von Starkniederschlägen oder lang anhaltenden Niederschlägen kann das Wasser nicht mehr versickern und es kommt zu Oberflächenabfluss. Bei Hangwasserabflüssen handelt es sich um Abflüsse abseits von Gewässern, die von außen auf ein Baugrundstück einströmen. Untersuchungen in Lichtenstein haben ergeben, dass 50% der durch Wassergefahren hervorgerufenen Schäden auf Hangwasser zurückzuführen sind.

Vorsorgemaßnahmen

Jeder kann davon betroffen sein! Um sich vor Extremwetterereignisse zu schützen ist Eigenverantwortung, Eigeninitiative & öffentliche Vorsorge gefragt. Risikovorsorge für Privatpersonen umfassen vor allem eine ausreichende Versicherung und finanzielle Rücklagen um im Ernstfall ausreichend liquide zu sein. Ein Schadensfall durch Überschwemmungen im Keller kann Kosten bis zu 70 000 € verursachen. Vor allem bei Gebäude, die sich in einer roten oder gelben Gefahrenzone befinden, ist eine Versicherung ausschlaggebend.  

Schutzlos ausgeliefert? 

Gefahrenbewusstsein und bauliche Prävention können im Ernstfall ausschlaggebend sein:

  • Hauseingangs- und Terrassentüren
    Gegenüber dem umgebenden Gelände durch ausreichend hohe Stufen und Rampen anheben, sodass kein Oberflächenwasser eindringen kann.
  • Kellerfenster
    Druck- und wasserdichte Fenster sind vorzusehen. Lichtschächte sind gegenüber dem Gelände erhöht auszuführen. Werden sie ausschließlich als Lichtquelle benötigt, kann dieser abgedichtet werden.
  • Kellereingänge
    Nach Möglichkeit talseitig anordnen. Ansonsten sind entsprechende Maßnahmen gegen einen Wassereintritt vorzusehen (z.B. Stufen, Rampen, Schwelle, „wasserdichte“ Türe)
  • Tiefgeragenzufahrt 
    Das Einströmen von Wasser von der Zufahrtstraße ist durch eine Schwelle mit Gegengefälle, weg von der Tiefgarage, zu verhindern.
  • Verhindern eines Rückstaus aus dem Kanal

Bericht: Regionalentwicklung Pinzgau

weiterführende Informationen: