Pyrotechnik vs. "die stillste Zeit" im Jahr...

Veröffentlichungsdatum10.12.2023Lesedauer2 Minuten
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind in Mittersill - auch zum Jahreswechsel - nicht erlaubt.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind in Mittersill - auch zum Jahreswechsel - nicht erlaubt.

Der Advent - die allseits bekannte "stillste Zeit im Jahr" - ist im Gange und dies bedeutet, dass sich der Jahreswechsel mit großen Schritten nähert. Die Stadtgemeinde Mittersill darf deshalb auch heuer die Gelegenheit nutzen und zum Thema "Pyrotechnik" informieren.

Im Pyrotechnikgesetz ist österreichweit geregelt, dass die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten ist. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind jene, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Damit sind grundsätzlich alle frei im Handel erhältlichen pyrotechnischen Gegenstände gemeint.

Das Verwendungsverbot gemäß § 38 PyroTG kann durch den Bürgermeister als zuständige Behörde per Verordnung für bestimmte Teile des Ortsgebietes aufgehoben werden. Diese Praxis wurde/wird seit vielen Jahren in zahlreichen Gemeinden angewendet und so wurde zum Beispiel regelmäßig in der Silvesternacht mit der entsprechenden Verordnung nahezu das gesamte Ortsgebiet der Stadtgemeinde Mittersill für das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen freigegeben.

In den letzten Jahren haben immer mehr Städte und Gemeinden auf die entsprechende Verordnung zur Genehmigung verzichtet. Argumente dazu gab und gibt es viele: Lärm, Tierschutz, Luftverunreinigung, Müll, Schutz vor Verletzungen, Klimawandel, im letzten Jahr auch die pandemische Situation oder aber auch einfach ein Statement gegen die Geldverschwendung.

Die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Mittersill hat daher in Ihrer Sitzung vom 02.12.2021 den Beschluss gefasst, dass seit dem Jahreswechsel 2022/2023 keine Ausnahmeverordnung für die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen im Ortsgebiet von Mittersill mehr erlassen werden soll.

Die Stadtgemeinde Mittersill appelliert daher an alle, sich an diese Regelung im Sinne der oben erwähnten Argumente zu halten und auf die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen - insbesondere zum Jahreswechsel - zu verzichten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine Missachtung dieser Regelung eine Verwaltungsübertretung darstellt und mit Geldstrafe bis zu EUR 3.600,00 oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen bestraft werden kann. [hr]