Anstellungsprofil, Aufgaben:
Wir bieten:
Auf das Dienstverhältnis und die Entlohnung findet das Gemeinde-Vertragsbediensteten-Gesetz 2001 i.d.g.F. Anwendung. Die Stellenvergabe erfolgt unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes.
Weitere Auskünfte erhalten Sie in unserer Personalabteilung (Tel. 06562/6236-23).
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