ORF-Gebühren (früher: GIS)

Am 1. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) in Kraft. Alle Informationen zum neuen ORF-Beitrag finden Sie auf der Website orf.beitrag.at

Der ORF-Beitrag ist die neue Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Senders ORF ab dem 1. Jänner 2024 und wird von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben. Entsprechend dem bislang geltenden Gesetz (Rundfunkgebührengesetz, RGG) wird für bestimmte Empfangsgeräte gezahlt (Radio, TV). Zahlungspflichtig sind sowohl Private als auch Unternehmen.

Weil Internet-Empfangsgeräte von der Zahlungspflicht nicht umfasst sind, hat der Verfassungs- gerichtshof die bisherige gesetzliche Regelung per 31. Dezember 2023 als verfassungswidrig aufgehoben (Schließen der sogenannten „Streaming-Lücke“). Nach dem ORF-Beitrags-Gesetz (OBG) beteiligt sich ab 1. Jänner 2024 jede Hauptwohnsitz-Adresse in Form einer Haushaltsabgabe an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Zuständig