Sommersonnenwende: Informationen zum Brauchtumsfeuer

Veröffentlichungsdatum13.06.2023Lesedauer2 Minuten
Brauchtumsfeuer zur Sommersonnenwende

Brauchtumsfeuer zur Sommersonnenwende

Zur Sommersonnenwende am 21.06.2023, wenn der längste Tag auf die kürzeste Nacht trifft, sind auch in unserer Region wieder die traditionellen Sonnwendfeuer angesagt. Das Abbrennen eines Feuers außerhalb von Verbrennungsanlagen ist im Bundesluftreinhaltegesetz geregelt und grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind jedoch zum Beispiel Brauchtumsfeuer zur Sonnenwende oder zu Ostern aufgrund einer Verordnung des Landeshauptmannes.

Brauchtumsfeuerverordnung

In dieser Verordnung ist geregelt, dass ein Brauchtumsfeuer zur Sommersonnenwende am Abend des 21.06.2023 und in der Nacht vom 21. auf den 22. 06. erlaubt ist. Zudem kann solch ein Sonnwendfeuer auch ab dem Samstag, welcher dem 21.06. unmittelbar vorangeht bis zum zweitnachfolgenden Sonntag einmal abgebrannt werden. Zu beachten ist, dass dieses Feuer nur mit trockenem, unbehandeltem Holz beschickt werden darf; brennbare Flüssigkeiten (Details gemäß Brauchtums-VO) zum Entzünden und Aufrechterhalten des Brauchtumsfeuers sind verboten. Zudem sind folgende Sicherheitsvorkehrungen zu beachten:

  • Der/die Veranstalter/in hat für die Durchführung eines Brauchtumsfeuers eine volljährige Person zum Sicherheitsbeauftragten zu bestellen;
  • Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern ist der Feuerwehr Mittersill (schriftliche Meldung an ff-mittersill@lfv-sbg.at oder telefonisch an Ortsfeuerwehrkommandant Roland Rauchenbacher, 0664/8514145) rechtzeitig, spätestens jedoch am Tag vor dessen Durchführung anzuzeigen. Dabei sind folgende Angaben abzugeben:
    • Ort der Feuerstelle (Adresse, Straßenbezeichnung, Grundstücksnummern, etc.);
    • Art und Ausmaß des Brennmaterials;
    • Name/Anschrift/Telefonnummer des Sicherheitsbeauftragten.

Darüber hinaus ist durch den/die Veranstalter/in (bzw. Sicherheitsbeauftragten) Sorge zu tragen, dass

  1. Besucher/innen den notwendigen Sicherheitsabstand zum Feuer einhalten, damit diese nicht durch das Einbrechen von Holzstößen oder durch Funkenflug verletzt werden;
  2. eine Belästigung der Nachbarschaft, insbesondere durch starke Rauchentwicklung, vermieden wird;
  3. die Rauchentwicklung möglichst gering gehalten wird;
  4. geeignete Maßnahmen getroffen werden, um eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers zu verhindern;
  5. Brauchtumsfeuer nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und vor dem endgültigen Verlassen der Feuerstelle Feuer und Glut verlässlich gelöscht werden, sodass jedes ungewollte Wiederentfachen des Feuers, etwa durch heftigere Windstöße, mit Sicherheit ausgeschlossen ist.

Rückfragen rund um das Thema Brauchtumsfeuer können gerne auch bei den zuständigen Sachbearbeitern der Gemeindeverwaltung gestellt werden. [hr]