Vergnügungssteuer

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 03.07.2023 wurde die Verordnung über die Einhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuer-Verordnung laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.12.1999) ersatzlos aufgehoben!


Zuständig