Hundehaltung (Anmeldung, Steuer, ...)

Die Anmeldung eines Hundes (steuerrechtlich und gemäß Salzburger Landessicherheitsgesetz) können Sie bei den Mitarbeiter/innen in der Finanzverwaltung erledigen.

Hinweis:

Das Halten gefährlicher Hunde ist im Salzburger Landessicherheitsgesetz geregelt, nähere Informationen finden Sie dazu in der Rubrik "Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG)".


Zuständig